Haftung und Regreß

Unternehmenssanktionen und Regress am Beispiel von Cum/Cum- und Cum/Ex-Transaktionen: Erste zivilgerichtliche Entscheidungen [Teil 1]

In den Medien ist breit über die Cum/Ex- und sodann auch über die Cum/Cum-Transaktionen berichtet worden, an denen sich viele Banken und Investoren in der Vergangenheit beteiligt haben. Die Fälle haben zu umfangreichen Verfahren der Finanzbehörden geführt, die auch bereits in eine ganze Reihe von Rückforderungsbescheiden gegen unterschiedlichste Beteiligte gemündet (z.B. Investoren, Fonds, Banken und Depotbanken). Bei Cum/Ex gibt es auch weitreichende Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaften. Es nimmt vor diesem Hintergrund nicht Wunder, dass mittlerweile auch zivilrechtliche Verfahren bekannt geworden sind, in denen es darum geht, wer die Lasten tragen muss, die mit den steuerlichen Zahlungsbescheiden für die betroffenen Finanzinstitute oder Investoren einhergehen. Einigen instanzgerichtlichen Regressverfahren vor den Zivilgerichten lassen sich erste Wegweiser für diese Regressfragen entnehmen, aber auch Rückschlüsse auf die zugrunde liegende Haftung ziehen:

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Generalanwalt beim EuGH: Konzernhaftung im Kartelldeliktsrecht

In einem Vorabentscheidungsverfahren aus Finnland (Rs. C-724/17) hat der EuGH erstmals die Möglichkeit, die im Schrifttum sehr umstrittene Frage zu klären, ob die Person desjenigen oder derjenigen, die wegen eines Kartellverstoßes auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, nach Art. 101 bzw. 102 AEUV oder nach nationalem Recht zu bestimmen sind.

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