Ungelöste Rechtsfragen der Unternehmensbewertung: Wunder Punkt bei UniCredit/Commerzbank und Schaeffler/Vitesco
veröffentlicht am 25.05.2026
Die Fälle UniCredit/Commerzbank und Schaeffler/Vitesco beschwören die alten, aber noch immer entzündlichen Rechtsfragen herauf, wie Verbundvorteile und Börsenkurse in der Unternehmensbewertung zu behandeln sind. In der Diskussion der letzten Jahre hat sich über die verschiedenen Bewertungsanlässe hinweg in Rechtsprechung und Schrifttum eine Tendenz zur Betrachtung der beteiligten Unternehmen jeweils im Alleingang („stand alone“), also grundsätzlich ohne Verbundvorteile, und zur höheren Verbindlichkeit der Börsenkurse entwickelt. Diese Tendenz ist fragwürdig. Dies kommt auch in der aktuellen Neufassung des IDW-Standards S1 zur Unternehmensbewertung von 2026 zum Ausdruck, die alte Kritikpunkte des Verfassers an den S1-Vorgängerfassungen zu Synergiefragen ausräumt. Die Bewertungsfragen wirken sich auch auf die Pflichten der beteiligten Unternehmensorgane aus. All' dies soll am Beispiel der aktuellen Fälle UniCredit/Commerzbank und Continental/Vitesco ausgeleuchtet werden. Der folgende Blog beginnt mit UniCredit/Commerzbank.