Konferenz Verbandssanktionen am 27.11.2019 in Berlin
veröffentlicht am 09.01.2020
Am 27.11.2019 veranstalteten GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, der Berufsverband der Compliance Manager, das Deutsche Aktieninstitut, der Verband der Chemischen Industrie und die WirtschaftsWoche eine Konferenz in Berlin, in der das Vorhaben der Großen Koalition diskutiert wurde, ein „Verbandssanktionengesetz“ zu erlassen. An der Diskussion nahmen die zuständigen rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen CDU, CSU, SPD und FDP sowie Vertreter der Wirtschaft und anwaltlichen Praxis teil. Vorträge und Diskussionen haben eine ganze Reihe von Unvereinbarkeiten des Vorhabens mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (Grundrechtsschutz für Mitarbeiter und Anteilseigner, Rechtsstaatlichkeit, Unverhältnismäßigkeit, Doppelbestrafung etc.) und von Brüchen im Entwurf zu Tage gefördert. Die rechtspolitische Diskussion wird sich daher zu Beginn des neuen Jahres vermutlich intensivieren. Mehrfach wurde der Ruf laut, anstelle eines neuen und komplizierten Gesetzes (das auch im Zusammenspiel mit den weiterbestehenden Vorschriften von StGB/StPO und OWiG schwer handhabbar ist) das OWiG zu novellieren und dabei bewährten Vorbildern wie der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht zu folgen. Der Blog-Beitrag skizziert zum einen die Schlußfolgerungen, die sich aus der Diskussion herauskristallisieren lassen (Teil A), und zum anderen die Diskussion, gegliedert nach den besprochenen Themenkreisen (Teil B).