Unternehmensbußen und Regress: EuGH und BGH machen den Wind rauer
veröffentlicht am 22.06.2025
Nach einem neuem EuGH-Urteil berechnen sich Bußgelder nach der Datenschutz-Grundverordnung nach Konzernumsatz. Gilt das auch beim Digital Services Act und Artificial Intelligence Act? Ferner hat der BGH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Unternehmen für Unternehmensbußgelder Regress gegen die verantwortlichen Manager nehmen kann. Der Haftungswind wird also rauer. Der Blog-Beitrag geht diesen Themen nach.
Anzumerken ist schon hier: Wirtschaftlich zahlen die Anteilseigner die Zeche. Das ist ungut und verletzt, wie ich meine, EU-Verfassungsrecht. Laufend strengere EU-Pflichten ziehen immer ausgefeiltere, flächendeckende Compliance Management Systeme nach sich und erhöhen systemisch Risikobewusstsein und -aversion, ohne entsprechend die Suche nach Chancen zu befeuern. Das zieht in Unternehmen und Volkswirtschaft hohe Kosten nach sich und zwingt zur Frage, ob diese hohen Kosten angesichts der wenigen schwarzen Schafe und der Herausforderungen unserer Zeit gerechtfertigt sind.