Haftung und Regreß

Generalanwalt beim EuGH: Konzernhaftung im Kartelldeliktsrecht

In einem Vorabentscheidungsverfahren aus Finnland (Rs. C-724/17) hat der EuGH erstmals die Möglichkeit, die im Schrifttum sehr umstrittene Frage zu klären, ob die Person desjenigen oder derjenigen, die wegen eines Kartellverstoßes auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, nach Art. 101 bzw. 102 AEUV oder nach nationalem Recht zu bestimmen sind.

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