Die „Wirksamkeit“ von Compliance Management Systemen: Prüfungsstandards auf dem empirischen Prüfstand
veröffentlicht am 24.08.2025
Sind Compliance Management Systeme (CMS) nur Pflichtübungen ohne Wirkung? Nach den Erkenntnissen der Empirie lässt sich die Wirkung von CMS in der Tat nicht nachweisen. Auch die Vorschläge, wie Wirksamkeit von CMS quantitativ oder qualitativ beurteilt werden sollte, eröffnen nach heutigem Stand keine zuverlässige Messung, sondern nur Teileinblicke, die die Sicht aufs Ganze eher verstellen. Mangels zuverlässiger Messbarkeit greifen gängige Standards (DIN, IDW PS 980, COSO etc.), Unternehmen und Prüfer freilich zu immer umfangreicheren und teureren Pflichtprogrammen - ein „race to best practice“, um sich zu enthaften. Das kostet Geld, das an anderer Stelle fehlt, und Zeit und befördert systemisch über die Regeltreue hinaus die Risikoaversion in Unternehmen, ohne die Suche nach Chancen zu befeuern. All` dies wird oft beklagt, aber hingenommen. Nun haben die erwähnten empirischen Erkenntnisse handfeste rechtliche Konsequenzen: Rechtspflichten, die Kosten und andere Lasten mit sich bringen, müssen evidenzbasiert sein. Standards, die nicht empirisch verankert sind, entfalten daher keine Bindung, zumal „CMS-Overinvestment“ seinerseits sorgfaltswidrig sein kann. Statt Standards abzuarbeiten, können und müssen sich Unternehmensleitungen daher auf ihre eigene Intuition verlassen und auf den Vertrauensgrundsatz setzen, letzteres desto mehr, je „partizipativer“ und „agiler“ das Unternehmen organisiert ist. Dies kann - bereits auf Ebene der Rechtsanwendung - weiterem unternehmensinternem Bürokratieaufbau entgegenwirken. Der Verfasser hat dies in einem Artikel in der Zeitschrift für das Gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht (ZHR 2025, 433 ff.) und einem Interview in BOARD 2025, Heft 3, näher dargelegt. Der folgende Blogbeitrag fasst die Überlegungen in Kürze zusammen. Das Board Interview findet sich auf dem Blog.